– Nur wissenschaftliche Fachbeiträge zum FL Steuerrecht (Publikationen wie Bücher, Kommentare, Fachartikel etc.)
– Keine Publikationen generischer Natur ohne wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht, z.B. Keine Newsletter oder Alerts
– Keine Marketingunterlagen
– Keine Präsentationen

Teilnahmebedingungen
– Professionelle Qualitätsstandards
– IFA FL Mitgliedschaft (persönlich oder über Arbeitgeber/assoziierte Firma)
– Anknüpfungspunkte zum liechtensteinischen Steuerrecht zwingend erforderlich
– Summarische Prüfung der Publikation durch dezidierten Ausschuss des Vorstandes IFA
– Recht, Publikationen ohne Angabe von Gründen abzulehnen
– Datum der Publikationen nicht älter als Kalenderjahr 2021